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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument das für ein Gebäude oder Objekt erstellt wird. In einem Energieausweis steht der Energieverbrauch, so wie Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz. Würde ein Hausbesitzer, seit 01.01.2009 ein Objekt verkaufen oder vermieten, das laut ENEV 2009 (Energiesparverordnung) einen Energiebedarfsausweis benötigt, so können Bußgelder bis zu 15.000 Euro für diesen Gesetzesbruch ausgesprochen werden. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Der Energieausweis bewertet ein Gebäude so wie den Zustand von Wänden, Dach, Heizung und Fenster. Durch die Modernisierungsempfehlungen hat der Eigentümer die Möglichkeit den Energieverbrauch deutlich zu senken. Modernisierungsempfehlungen sind keine Pflicht und die dort beschriebenen Maßnahmen müssen vom Hausbesitzer nicht durchgeführt werden.

Als Mieter oder Käufer hat man einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Seit dem 01.01.2009 betrifft das alle Wohngebäude und seit dem 01.07.2009 auch alle Nichtwohngebäude. Dabei spielt das Baujahr des Objekts keine Rolle.

Auf dem Energieausweis ist eine Skala die von Grün über Gelb zu Rot geht. Eine Markierung auf der Skala zeigt die Verbrauchswerte des Gebäudes an. Ist ein Gebäude sparsam, so befinden sich die Markierungen im grünen Bereich. Wenn ein Objekt aber schlechte Bewertungen bekommt, so werden die Markierungen im rötlichem Bereich zu finden sein. Als Hausbesitzer sollte man die Gelegenheit wahrnehmen und sein Haus prüfen lassen. Oft gibt es kleine und kostengünstige Änderungen die sich stark positiv auf den Energieverbrauch auswirken. Schon kleine Änderungen können helfen, um über Jahre zu sparen.